Frau mit Kopfhörern

Grenzen im Klangraum – Wie Urheberrecht und Lizenzen das Musikstreaming prägen

Musikstreaming ist zur selbstverständlichen Kulturpraxis geworden – und doch bleibt es juristisch ein Hochseilakt zwischen Kunstfreiheit, territorialen Lizenzverträgen und europäischem Urheberrecht.

Während Dienste wie Spotify, Tidal, Qobuz oder Apple Music technisch weltweit verfügbar sind, entscheidet im Hintergrund ein komplexes Netz aus Gesetzen, Verwertungsgesellschaften und Rechteinhabern darüber, was überhaupt gehört werden darf. Derzeit verdichten sich diese Strukturen – und prägen das Streamingerlebnis mehr denn je.

Ein europäischer Klangraum mit vielen Grenzen

Mit der EU-Urheberrechtsrichtlinie 2019/790, besser bekannt als Digital Single Market Directive, wurde der Versuch unternommen, die Rechteverwertung in Europa zu vereinheitlichen. Artikel 17 verpflichtet Online-Content-Sharing-Dienste zu bestmöglichen Anstrengungen, Nutzungsrechte einzuholen und nicht autorisierte Inhalte unzugänglich zu machen, sowie Beschwerde- und Abhilfeverfahren vorzuhalten

Dienste müssen sicherstellen, dass sie für Inhalte, die sie in der EU bereitstellen, über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügen; bei Verstößen haften sie nach Maßgabe von Artikel 17 DSM.

Hinzu kommt die Richtlinie 2019/770 über digitale Inhalte, die seit 2022 in deutsches Recht umgesetzt ist. Die Richtlinie legt fest, dass Verbraucher bei Vertragswidrigkeit digitaler Inhalte oder Dienste Anspruch auf Nachbesserung, Minderung oder Rücktritt haben; ein dauerhaft eingeschränkter Dienst gilt als nicht vertragsgemäße Leistung.

Diese neuen EU-Vorgaben haben die Branche spürbar verändert: Plattformen investieren verstärkt in Lizenzabkommen mit Verwertungsgesellschaften, um den Flickenteppich nationaler Rechte zu überwinden. Vollständig gelungen ist das aber noch nicht – auch 2025 bleibt die Musiklandschaft in Europa rechtlich fragmentiert.

Die Rolle der GEMA und die digitale Vergütung

In Deutschland ist die GEMA das zentrale Bindeglied zwischen Kreativen und Streamingdiensten. Sie verwaltet Aufführungsrechte, schließt Lizenzverträge mit Plattformen und verteilt die Einnahmen an Urheber. Nun steht eine bedeutende Änderung bevor: Ab dem 1. Januar 2026 senkt die GEMA ihre Online-Kommission von 10 % auf 9 %, ab 2027 auf 7 %. Nach eigenen Angaben sollen so jährlich rund sechs Millionen Euro zusätzlich an Musikschaffende fließen.

Parallel führt die GEMA ein Grundsatzverfahren gegen OpenAI, weil KI-Modelle geschützte Liedtexte ohne Lizenz zu Trainingszwecken verwendet haben sollen. Der Fall wird vor dem Landgericht München verhandelt und gilt als Präzedenzfall für künftige Musiknutzung in KI-Systemen. Die Auseinandersetzung verdeutlicht: Digitale Nutzung und Urheberrecht lassen sich nicht mehr trennen – sie bedingen einander.

Diese Entwicklungen zeigen, wie sich das klassische Lizenzmodell wandelt: Während früher physische Tonträger die Berechnungsbasis bildeten, sind heute Klicks, Streams und algorithmische Empfehlungen die Grundlage für Ausschüttungen. Damit rückt auch die Transparenz der Datenflüsse in den Fokus – ein Thema, das laut Artikel 30 der DSM-Richtlinie spätestens bis Juni 2026 im Rahmen einer geplanten Überprüfung der europäischen Urheberrechtsvorgaben erneut bewertet werden soll.

Lizenzräume  – warum Musik unterschiedlich klingen darf

Zwar hat die EU bereits 2018 das ungerechtfertigte Geoblocking im Online-Handel eingeschränkt, doch Streamingangebote bleiben davon ausgenommen. Der Grund liegt im Urheberrecht selbst: Lizenzen für Musik gelten territorial. Ein Streamingdienst muss also für jedes Land gesonderte Rechte erwerben.

Das führt zu praktischen Unterschieden: Ein Song, der in Deutschland in Hi-Res-Audio verfügbar ist, kann in Belgien fehlen oder nur in Standardqualität angeboten werden. Verantwortlich sind die Verträge zwischen Rechteinhaber, Label und Plattform. Selbst innerhalb der EU kann das Angebot desselben Dienstes daher variieren – nicht aus technischen, sondern aus juristischen Gründen.

Ähnlich verhält es sich im Videobereich: Bei Netflix, Amazon Prime Video oder Disney+ unterscheidet sich der Katalog teils stark zwischen den Märkten, weil Lizenzinhaber bestimmte Titel regional exklusiv vergeben. 

Auch im Gaming-Sektor greifen vergleichbare Prinzipien. Plattformen wie Steam, PlayStation Network oder Xbox Store bieten nicht in allen Ländern denselben Katalog an – oft wegen lokaler Altersfreigaben, urheberrechtlicher Vorgaben oder steuerrechtlicher Rahmenbedingungen. Im iGaming zeigt sich das besonders deutlich, wie relevant Lizenzvergaben für das Nutzererlebnis sind Top Crash Casinos im Vergleich zeigen beispielsweise: Die meisten Crash Games stammen aus dem Krypto-Casino-Segment, diese Anbieter unterliegen ausländischen Lizenzvergaben. Angebote im Glücksspielsektor variieren und sind in vielen Ländern stark reguliert.

Solche territorialen Unterschiede prägen also auch den Streamingmarkt: Ob Film, Serie oder Song – die Freigabe hängt stets davon ab, welche Rechteinhaber einer Veröffentlichung im jeweiligen Land zugestimmt haben.

Anders als im Datenschutzkontext, wo Nutzer ihre Daten mithilfe von VPNs schützen oder geografische Sperren umgehen, ist die Rechteverwaltung im Musikbereich eng an die Infrastruktur der Plattformen gebunden. Geräte und Apps erkennen anhand der Region automatisch, welche Kataloge erlaubt sind. So kann ein Netzwerkplayer oder Multiroom-System im Ausland ein anderes Diensteset anzeigen als in Deutschland – etwa, weil bestimmte Hi-Res-Lizenzen dort nicht gelten.

Wenn Technik Recht umsetzt

Auch die Hersteller von HiFi-Komponenten stehen 2025 vor neuen Herausforderungen. Systeme wie HEOS, BluOS oder Roon müssen sicherstellen, dass sie nur lizenzierte Inhalte anbieten. Das Rebranding von „HEOS Built-in“ zu „Powered by HEOS“ ist in erster Linie ein technisches und markenstrategisches Update, das die Integration regionaler Service-Verfügbarkeiten vereinfacht und so die Abbildung länderspezifischer Lizenzmodelle technisch unterstützt.

Für Nutzer ist das spürbar: Je nach Land unterscheiden sich nicht nur die verfügbaren Dienste, sondern auch die Bitraten und Formate. Die technische Qualität wird also zunehmend durch rechtliche Parameter bestimmt. Dasselbe gilt für Roon oder BluOS, deren Integrationen abhängig davon sind, welche Partner Verträge über die sogenannte Communication to the Public-Lizenz geschlossen haben – also das Recht, Musik öffentlich verfügbar zu machen.

Damit werden Hardware- und Software-Ebene zu einem Teil der Lizenzkette. Sie entscheiden, welche Musik abgespielt werden darf und in welcher Qualität – ein Aspekt, der im klassischen HiFi-Diskurs lange unterschätzt wurde.

Rechtsprechung, Verantwortung und Ausblick

Die europäische Rechtsprechung hat das Streaming zuletzt mehrfach präzisiert. Der Europäische Gerichtshof entschied im Filmspeler-Urteil, dass selbst Geräte, die den Zugriff auf unlizenzierte Streams ermöglichen, eine Urheberrechtsverletzung darstellen können. Plattformen müssen zudem nachweisen, dass sie bei Rechtsverstößen unverzüglich handeln – sonst verlieren sie ihre Haftungsprivilegien.

Diese Entscheidungen prägen auch den Umgang mit Streamingrechten innerhalb der EU: Musik soll möglichst offen zugänglich sein, aber nur unter klar geregelten Bedingungen. Für Verbraucher bedeutet das eine paradox anmutende Situation – die Auswahl wächst, doch die rechtlichen Grenzen bleiben eng gezogen.

Bildquellen:

  • Frau mit Kopfhoerern: Andras Stefuca